Aktuelles
01.07.2022
Starkregen ist ein punktuell niedergehender Regenschauer, der besonders stark ausfällt. Die großen Niederschlagsmengen eines Starkregenereignisses können zu Überlastungen der Grundstücksentwässerungs-, Kanalisationssysteme und Gewässer führen. (mehr …)
Gewässerpflegeverband Obere Stör
Seit seiner Gründung ist der Gewässerpflegeverband Obere Stör für die Unterhaltung der in den Kreisgebieten Segeberg und Plön liegenden Stör und deren Nebengewässer zuständig. Er erfüllt damit die Unterhaltungspflicht der Grundstückseigentümer im Einzugsgebiet dieser Gewässer.
Er übernimmt damit die Aufgabe, an offenen Gewässern und Rohrleitungen den schadlosen Abfluss des Wassers zu gewährleisten und ist auch verantwortlich für die naturnahe Pflege und Entwicklung dieser Fließgewässer.
Erläuterungen zur Beitragshebung
Der Gewässerpflegeverband Obere Stör ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (juristische Personen) lt. Satzung des GPV (Gewässerpflegeverband) Obere Stör, § 2 (zu §§4, 6 und 22 WVG) und 1 Abs. 1 WVG (Wasserverbandsgesetz), ohne Gebietshoheit.
Das Verbandsgebiet des Verbandes umfasst die Einzugsgebiete ihrer Hauptgewässer. Die Grenzen des jeweiligen Verbandsgebietes sind in einem Plan dargestellt, der beim Verband und der Aufsichtsbehörde hinterlegt ist.
Die Mitgliedschaft ist dinglich, Mitglieder des Verbandes sind die Eigentümer aller Grundstücke im Verbandsgebiet. Die in dem Bescheid über Grundabgaben aufgeführten Beträge der versch. Abgabearten, werden auf der jährlich stattfindenden Verbandsausschusssitzung beschlossen und in der Tageszeitung veröffentlicht. Der Verband ist gehalten kostendeckend und wirtschaftlich zu handeln und wird diesbezüglich jährlich durch den Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holstein geprüft.
Grundsatz der Beitragshebung ist die Betrachtung des Verbandsgebietes im Gesamtzusammenhang. So umfasst die Gewässerunterhaltung alle satzungsgemäßen Maßnahmen an den Gewässern und angrenzenden Niederungsflächen. Die Kosten müssen auf das gesamte Verbandsgebiet umgelegt werden, da der Zustand der Gewässer und aller Flächen im Einzugsgebiet Auswirkungen auf die gesamte Entwässerungssituation hat.
Bis vor einigen Jahren wurden Arbeiten an Rohrleitungen ohne Gewässereigenschaft durch die Beiträge zur Gewässerunterhaltung abgedeckt. Dies ist rechtlich nicht mehr zulässig, so dass der Gewässerpflegeverband dazu angehalten sind für die Rohrleitungen ohne Gewässereigenschaft von jedem Mitglied einen extra Beitrag einzuforden.
